Zur Erhaltung von Natur- und Landschaft und zum Ausgleich von Ertragseinbußen durch extensive Bewirtschaftungsformen gibt es eine Vielzahl von staatlichen und privaten Fördermöglichkeiten.

Sie wollen sich für mehr Vielfalt engagieren und Ertragseinbußen ausgleichen – sprechen sie mit uns!
Der Landschaftspflegeverband Rosenheim e.V. berät sie zu aktuellen Fördermöglichkeiten.

Landschaftspflegemaßnahmen (LNPR)

Fördert Maßnahmen zur Erstpflege, Wiederherstellung oder zum Artenschutz mit i.d.R. 90% bzw. 70%.

Die Antragsstellung erfolgt dabei jährlich nach Prüfung der Pflegewürdigkeit und Förderfähigkeit durch den Träger der Maßnahmen – den Landschaftspflegeverband Rosenheim e.V. Aufgenommen werden können naturschutzfachlich wertvolle Flächen in entsprechenden Gebietskulissen (z.B. Naturschutz- oder FFH-Gebieten) und/oder mit schutzwürdigen Tier- und Pflanzenarten.

Gefördert werden können Flächen von Eigentümern und Bewirtschaftern nach Vorlage einer schriftlichen Einverständniserklärung. Abgerechnet wird der Aufwand des Bearbeiters nach Maschinenringsätzen. Den Eigenanteil übernimmt der Landschaftspflegeverband als Maßnahmenträger. Dem Eigentümer entstehen keine Kosten.

Gefördert werden u.a.:

  • Wiederherstellung der Mahdfähigkeit von artenreichen Streu- und Feuchtwiesen durch Entbuschung und Mahd
  • Anlage von Kleingewässern
  • Beweidung von Feucht- und Trockenstandorten
  • Schaffung von Blühflächen zur Förderung von Insekten

Haben Sie Flächen (z.B. Streuwiesen, Trockenrasen) die nicht mehr genutzt werden, verbrachen oder verbuschen?

Dann melden Sie sich bei uns, wir prüfen die Förderfähigkeit der Flächen und stellen ggf. einen Antrag auf Fördermittel nach LNPR!

Dianthus deltoides

Vertragsnaturschutzprogramm (VNP)

Fördert Leistungen zur Erhaltung, Pflege und Entwicklung ökologisch wertvoller Flächen.

Die Förderung erfolgt durch Abschluss eines 5-Jahres Vertrages mit dem Bewirtschafter anhand definierten ha-Sätze, welche sich an der Erschwernis orientieren.

Teilnehmen können Landwirte und sonstige Eigentümer oder Nutzungsberechtigte, welche die Fördervoraussetzungen erfüllen.

Gefördert werden u.a.:

  • Mahd von artenreichen Streu- und Feuchtwiese
  • Mahd von Trocken-, Magerrasen und Extensivwiesen
  • Mahd in Wiesenbrütergebieten

Wir beraten sie über grundsätzliche Möglichkeiten. Nähere Informationen erhalten Sie bei der Unteren Naturschutzbehörde, Rosenheim.

Comarum palustre