Betreuung von Ausgleichsflächen
Unsere Aufgabe – Vielfalt durch Qualität
Ein nicht vermeidbarer Eingriff z.B. durch Ausweisung von Baugebieten oder Straßenbau macht einen Ausgleich erforderlich. Grundsätzliche Regelungen hierzu sind in §§14 und 15 BNatSchG vorgegeben.
Wenn ein Ausgleich nicht möglich ist, sind die unvermeidbaren Beeinträchtigungen von Natur und Landschaft durch Ersatzmaßnahmen zu kompensieren.
Ausgleichs- und Ersatzflächen sind ein wertvolles Instrument zur Erhaltung und Wiederherstellung von Lebensräumen und der Funktionsfähigkeit des Naturhaushaltes z.B. Reinhaltung von Wasser und Luft, Erhaltung des Landschaftsbildes.
Hochwertig durchgeführte Ausgleichsmaßnahmen werden von Fachbehörden mit besonders hoher Wertigkeit angerechnet.
Der LPV Rosenheim unterstützt Sie gerne bei der Erreichung nachhaltiger und ökologisch hochwertiger Entwicklungsziele und bietet Ihnen naturschutzfachliche Beratung, Organisation und Durchführung von Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen.
Ausgleich z.B. durch:
- Renaturierung von Torfstichen
- Anlage von autochthonen Blühflächen
- Anlage von Klein- und Kleinstgewässern
- Renaturierung von Hochmooren
Wiedervernässung im Hochmoor